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   BPatG, 04.09.2013 - 26 W (pat) 95/12   

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https://dejure.org/2013,42136
BPatG, 04.09.2013 - 26 W (pat) 95/12 (https://dejure.org/2013,42136)
BPatG, Entscheidung vom 04.09.2013 - 26 W (pat) 95/12 (https://dejure.org/2013,42136)
BPatG, Entscheidung vom 04. September 2013 - 26 W (pat) 95/12 (https://dejure.org/2013,42136)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Xʹs (Wort-Bild-Marke)/XS EXES (Wort-Bild-Marke)" - zur Warenidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zwischen jeweils die Buchstabenfolge "XS" beinhaltenden Marken

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "X?s (Wort-Bild-Marke)/XS EXES (Wort-Bild-Marke)" - zur Warenidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Xʹs (Wort-Bild-Marke)/XS EXES (Wort-Bild-Marke)" - zur Warenidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Xʹs (Wort-Bild-Marke)/XS EXES (Wort-Bild-Marke)" - zur Warenidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 04.09.2013 - 26 W (pat) 95/12
    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Marken ist stets von deren registrierter Form auszugehen (BGH GRUR 2005, 326, 327 - il Padrone/Il Portone; GRUR 2008, 903, 904 - SIERRA ANTIGUO).

    Da dem Markenrecht jedoch ein allgemeiner Elementenschutz eines aus einer älteren mehrgliedrigen Marke herausgelösten Bestandteils fremd ist (BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze; 2008, 903, 905 - SIERRA ANTIGUO), ist ein Abstellen auf einen einzelnen Markenbestandteil der älteren Marke nur zulässig, wenn dieser den Gesamteindruck der Marke prägt und die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (BGH GRUR 1996, 775, 777 - Sali Toft; GRUR 2008, 719, 722 - idw Informationsdienst Wissenschaft), oder eine übernommene ältere Marke in dem jüngeren Zeichen eine selbständig kennzeichnende Stellung behält (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 - THOMSON LIFE).

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 04.09.2013 - 26 W (pat) 95/12
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Bestimmung ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke auszugehen, wobei ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, 345 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2010, 729, 731 - MIXI).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 04.09.2013 - 26 W (pat) 95/12
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Bestimmung ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke auszugehen, wobei ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, 345 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2010, 729, 731 - MIXI).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus BPatG, 04.09.2013 - 26 W (pat) 95/12
    Erst recht geben die im Rahmen einer Internet-Recherche erzielten Treffer keinen Aufschluss über eine gesteigerte Kennzeichnungskraft, da die Trefferquote von der geschickten Platzierung und Verlinkung der Bezeichnung abhängt, aber nicht zwingend mit einer großen Bekanntheit und umfangreichen Benutzung der Marke in Zusammenhang steht (BGH GRUR 2009, 772, 777 - Augsburger Puppenkiste; BPatG GRUR 2010, 441, 443 - pn printnet/PRINECT).
  • BPatG, 07.06.1995 - 28 W (pat) 179/94
    Auszug aus BPatG, 04.09.2013 - 26 W (pat) 95/12
    In der Rechtsprechung (BPatG GRUR 1995, 741, 742 - corton/Horten; Mitt.
  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus BPatG, 04.09.2013 - 26 W (pat) 95/12
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff., Nr. 51 - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155, Nr. 59 - Anheuser-Busch/Budvar: GRUR 2007, 318, 319, Nr. 21 - Adam Opel/Autec).
  • OLG Köln, 01.09.2006 - 6 U 15/06

    Vertrieb von Schulbüchern (Lernhilfen) unter der Bezeichnung "Schlaufuchs" bzw.

    Auszug aus BPatG, 04.09.2013 - 26 W (pat) 95/12
    Diese Bekanntheit vermag nicht ohne weiteres allein aus den erzielten Umsätzen hergeleitet zu werden (OLG Köln MarkenR 2007, 126 - Schlaufuchs und Lernfuchs; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 23/06, Beschluss vom 23.04.2008 - Grüne Bierflasche), denn selbst umsatzstarke Marken können wenig bekannt sein, während andererseits Marken mit geringen Umsätzen weithin bekannt sein können.
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 78/06

    OSTSEE-POST

    Auszug aus BPatG, 04.09.2013 - 26 W (pat) 95/12
    Zur Feststellung einer gesteigerten Kennzeichnungskraft sind alle relevanten Umstände heranzuziehen, insbesondere der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, geografische Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, die dafür aufgewendeten Werbemittel und die dadurch erreichte Bekanntheit in den beteiligten Verkehrskreisen (BGH GRUR 2003, 1040, 1044 - Kinder; GRUR 2009, 672, 674 - OSTSEE-POST).
  • BPatG, 23.04.2008 - 26 W (pat) 23/06

    Verwechslungsgefahr zwischen dreidimensionalen Marken - Longneck-Flasche

    Auszug aus BPatG, 04.09.2013 - 26 W (pat) 95/12
    Diese Bekanntheit vermag nicht ohne weiteres allein aus den erzielten Umsätzen hergeleitet zu werden (OLG Köln MarkenR 2007, 126 - Schlaufuchs und Lernfuchs; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 23/06, Beschluss vom 23.04.2008 - Grüne Bierflasche), denn selbst umsatzstarke Marken können wenig bekannt sein, während andererseits Marken mit geringen Umsätzen weithin bekannt sein können.
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 04.09.2013 - 26 W (pat) 95/12
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Bestimmung ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke auszugehen, wobei ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, 345 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2010, 729, 731 - MIXI).
  • BPatG, 27.02.1996 - 24 W (pat) 8/95
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

  • OLG Hamburg, 13.07.2000 - 3 U 15/00

    Verwechslungsgefahr einer Funksenderbezeichnung mit einer für einen Radiosender

  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07

    MIXI

  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

  • BGH, 22.02.2001 - I ZR 194/98

    Dorf MÜNSTERLAND; Prägung des Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

  • BPatG, 11.08.2009 - 24 W (pat) 82/08

    Pn printnet / PRINECT

  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 39/05

    idw Informationsdienst Wissenschaft

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